MDAC Befreiungen

Wer ist von der MDAC befreit?

Während die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) eine obligatorische Anforderung für die meisten Reisenden ist, die nach Malaysia einreisen, sind bestimmte Kategorien von Personen von dieser Anforderung befreit.

Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen darüber, wer von der MDAC-Anforderung befreit ist, einschließlich malaysischer Staatsbürger, Inhaber langfristiger Pässe und Sonderfälle.

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Malaysia Digital Arrival Card Ausnahmen

Primäre Befreiungskategorien


Malaysische Staatsbürger

Malaysische Staatsbürger, die nach Malaysia zurückkehren, sind von der MDAC-Anforderung befreit. Sie können mit ihrem malaysischen Reisepass ohne Ausfüllen der digitalen Ankunftskarte in das Land einreisen.

Erforderliches Dokument: Gültiger malaysischer Reisepass

Inhaber langfristiger Pässe

Inhaber gültiger langfristiger Pässe sind von der MDAC-Anforderung befreit. Dazu gehören:

  • Personen mit ständigem Wohnsitz
  • Inhaber von Arbeitserlaubnissen
  • Inhaber von Berufsbesuchsvisa
  • Inhaber von Angehörigenvisa
  • Inhaber von Studentenvisa
  • Teilnehmer am Programm Malaysia My Second Home (MM2H)

Erforderliches Dokument: Gültiger Pass und Reisepass

Diplomatisch & Offiziell

Personen, die mit diplomatischen oder offiziellen Pässen für offizielle Geschäfte reisen, können von der MDAC-Anforderung befreit sein. Dazu gehören:

  • Inhaber diplomatischer Pässe
  • Inhaber offizieller Pässe
  • Regierungsvertreter auf offiziellen Missionen
  • Mitarbeiter internationaler Organisationen mit diplomatischem Status

Erforderliches Dokument: Diplomatischer/offizieller Reisepass und relevante Dokumentation

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